Vollversammlungen

Die Vollversammlung setzt sich aus den stimmberechtigten Delegierten der Mitgliedsvereine und Verbände des Ortsjugendringes zusammen. Diese können bis zu drei stimmberechtigte Delegierte in die Vollversammlung des Ortsjugendringes Holzwickede entsenden.

Die/der Vorsitzende der Ausschüsse der Gemeinde Holzwickede, in denen der Ortsjugendring vertreten ist, gehören neben dem/der Vertreter/in des Fachbereiches für Familie und Jugend des Kreises Unna als beratende Mitglieder dem Ortsjugendring Holzwickede an.

Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich. 

Die Vollversammlung findet wenigstens dreimal im Jahr statt.

Die Vollversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Es wird immer Protokoll geführt, welches anschließend den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

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