Satzung 

Die Satzung wurde zuletzt am 15.11.2023 geändert. 

Folgend findet ihr die neue Satzung. 

Satzung Ortsjugendring Holzwickede 

  • 1 Name, Sitz

Der Verein trägt den Namen Ortsjugendring Holzwickede, nach der Eintragung in das Vereinsregister, mit dem Zusatz e.V. Sitz des Vereins ist Holzwickede. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

 

  • 2 Aufgaben und Zwecke des Ortsjugendrings Holzwickede

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke nach der Abgabenordnung. Insbesondere: 

1) Förderung der Jugend- und Altenhilfe 

2) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 

 

Diese Ziele verfolgt der Ortsjugendring Holzwicke, indem er: 

  1. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Verständnis und Bereitschaft für das Zusammenleben in unserem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat fördert.
  2. Bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen in sozialer, jugendpolitischer und kultureller Hinsicht gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 11 & 12 SGB VIII) mitwirkt.
  3. In der Öffentlichkeit durch gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen, Interesse für die Belange der Kinder und Jugendlichen weckt, diese zu vertreten und durchzusetzen, sowie die internationale Begegnung fördert.

 

  • 3 Mitgliedschaft

Mitglied werden können: 

  1. a) Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
  2. b) örtliche Initiativgruppen nach §4a SGB VIII
  3. c) Schülervertretungen der Schulen mit Sitz in Holzwickede (stellvertretend das Zukunftsparlament Holzwickede)

 

Zur Aufnahme bedarf es eines formellen Antrages in Textform an den Vorstand des Ortsjugendringes Holzwickede. 

Über die Aufnahme in den Ortsjugendring Holzwickede entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten. Bedingung ist die Anerkennung dieser Satzung, sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Mitgliedschaft von Jugendorganisationen politischer Parteien ist ausgeschlossen. 

Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit zum Ende jeden Monats mit einer zweiwöchigen Frist erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. 

Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich gegenüber dem Vorstand gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Vollversammlung. Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören. Ein Ausschluss erfolgt, wenn 2/3 der anwesenden Delegierten mit „ja“ stimmen. 

 

  • 4 Organe des Ortsjugendringes Holzwickede

Organe des Ortsjugendringes Holzwickede sind: 

  1. die Vollversammlung,
  2. der Vorstand.

 

  • 5 Die Vollversammlung

Die Vollversammlung setzt sich aus den stimmberechtigten Delegierten der Mitglieder des Ortsjugendringes zusammen. Diese können bis zu drei stimmberechtigte Delegierte in die Vollversammlung des Ortsjugendringes Holzwickede entsenden. Die Delegierten werden von den zuständigen Organen der jeweiligen Organisation benannt und in Textform an den Vorstand gemeldet. 

 

Die*der Vorsitzende*r der Ausschüsse der Gemeinde Holzwickede, in denen der Ortsjugendring vertreten ist, gehören neben einer Vertreter*in des Fachbereiches für Familie und Jugend des Kreises Unna und mindestens zwei Personen aus dem Zukunftsparlament Holzwickede als beratende Mitglieder der Vollversammlung des Ortsjugendring Holzwickede an. Die Benennung der Delegierten nehmen die Gremien selbst vor. 

Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich. Die Vollversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Öffentlichkeit bei bestimmten Punkten der Tagesordnung von der Teilnahme ausschließen. 

Die Vollversammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Wird von 1/3 der Mitglieder die Einberufung der Vollversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt, so muss die*der Vorsitzende*r sie einberufen. 

Aufgaben der Vollversammlung sind: 

  1. a) Beschluss der Gesamtplanung der Arbeit des Ortsjugendringes
  2. b) Wahl des Vorstands des Ortsjugendring
  3. c) Einberufung von Arbeitsgruppen und deren Zusammensetzung.

 

Die Vollversammlung wird von dem*der Vorsitzenden einberufen, im Verhinderungsfalle von dem*der stellvertretenden Vorsitzenden. Sie ist beschlussfähig, wenn sie mit einer Frist von 10 Tagen einberufen worden ist. Sie ist ungeachtet der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder stimmberechtigt. 

 

  • 6 Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus: 

  1. der/dem Vorsitzenden,
  2. der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  3. dem/der Schriftführer*in
  4. dem/der Kassierer*in,
  5. sowie bis zu drei Beisitzer*innen.

 

Die Aufgaben des Vorstandes sind: 

  1. Die Vorbereitung der Vollversammlung
  2. Die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung,
  3. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Die Vertretung des Ortsjugendringes in der Öffentlichkeit und bei den Behörden.

Für die Abwicklung der Geschäfte kann der Fachbereich für Familie und Jugend des Kreises Unna/Kinder- und Jugendförderung in Anspruch genommen werden. 

Die Vorstandsmitglieder werden in getrennt durchzuführender Wahl auf die Dauer von zwei Jahren von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Delegierten gewählt. Auf Antrag einer/eines Delegierten ist die Wahl geheim durchzuführen. 

Der Vorstand bzw. einzelne Mitglieder des Vorstandes sind auf Antrag jederzeit mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten abwählbar. 

 

Der Sachgebietsleiter*in, die Schulsozialarbeiter*innen, das Kinder- und Jugendbüro, die Hauptamtlichen des Treffpunkts Villa, der/die Jugendreferent*in, das Zukunftsparlament können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. 

Das Zukunftsparlament und der Ortsjugendring Holzwickede schließen sich nicht gegenseitig aus, handeln stets kooperativ miteinander und unterstützen einander. 

 

  • 7 Satzungsänderung

 

Die Satzung kann mit einer 2/3-Mehrheit auf einer zu diesem Zweck einberufenen Vollversammlung beschlossen werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung ist dem Vorstand in Textform mindestens 3 Wochen vor der Vollversammlung anzuzeigen. 

 

Satzungsänderungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderen Behörden, sowie redaktionelle Änderungen können vom Vorstand beschlossen werden. 

 

  • 8 Auflösung

Die Auflösung des Ortsjugendringes Holzwickede kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden. 

Bei Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen an die Stadt Holzwickede, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke verwenden darf. 

 

  • 9 Schlussbestimmungen

Die Satzung wurde am 15.11.2023 angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

 

___Jessica Kube___________ 

(Vorsitzende*r) 

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